Benutzungsreglement
1. Vorbemerkungen
Mitglieder resp. Benutzer der IG SPORTBUS AI können Sport- und Jugendvereine und sportverwandte Vereinigungen und Organisationen mit Sitz im Kanton Appenzell Innerrhoden werden.
Zudem steht den Appenzell-Innerrhodischen Schulgemeinden, der Kantonalen Verwaltung AI und dem kantonalen Sportamt die Mitgliedschaft frei. Der Sportbus soll aber auch den Sponsoren bei Bedarf zu denselben Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Die IG SPORTBUS AI stellt den angeschlossenen Benutzern einen oder mehrere Sportbusse zur Verfügung, was dank Sponsoring gesichert ist.
Dieses Reglement beinhaltet die Benutzungsberechtigung, die Versicherung, Unfälle und Fahrzeugbeschädigungen wie folgt:
1.1. Benutzungsberechtigung
Benutzungsberechtigt sind alle Benutzer der IG SPORTBUS AI, sofern eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:
- ausschliesslich für Vereinsanlässe
- für Anlässe der Schulen und des Sportamtes
- für überregionale Fest- oder Sportanlässe, die von einem Innerrhoder OK durchgeführt
werden. Es ist aber für solche Anlässe ein Beschluss des Vorstandes der IG Sportbus im
Sinne einer Ausnahmebewilligung erforderlich.
- für Firmenanlässe der Sponsoren
- Die Zur-Verfügung-Stellung an Dritte ist nicht erlaubt.
Die IG SPORTBUS AI erteilt den obgenannten Benutzern eine Benutzungsbewilligung. In allen Fällen ist den Benutzern durch die IG SPORTBUS AI-Reservationsstelle eine Benutzungsbe-willigung auszustellen. Ohne Benutzungsbewilligung darf der Bus nicht benutzt werden. Beim Schlüsselbezug ist die Bewilligung vorzuweisen.
1.2. Fahrzeugversicherung
Die IG SPORTBUS AI schliesst für den Bus folgende Versicherungen ab:
a) Haftpflichtversicherung: Selbstbehalt Fr. 500.-
b) Vollkaskoversicherung: Selbstbehalt Fr. 500.-
c) Allfällige Bonusverluste werden dem Verein, der Organisation resp. dem Nutzer in
Rechnung gestellt.
Der Selbstbehalt entspricht dem Stand per 01.01.2024. Die Versicherungsprämien gehen zu Lasten der IG SPORTBUS AI. Die Versicherung ist jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls dem neuesten Stand anzupassen.
1.3. Unfälle
Für die von den Benutzern verursachten Unfälle haftet die von der IG SPORTBUS AI abgeschlossene Versicherung (siehe Ziffer 1.2).
Der Selbstbehalt und der Bonusverlust sind durch die Lenker zu tragen. Die Lenker können diese Kosten durch eine Privathaftpflichtversicherung (mit Zusatz für Lenkung fremder Fahrzeuge) des jeweiligen Fahrers abdecken lassen.
Für die Folgen von Verkehrsverletzungen, wie Bussen für Überschreiten von Parkzeiten, Geschwindigkeit usw., haftet einzig und allein der Lenker. Der Verein oder Sponsor haftet mit dem Lenker solidarisch für sämtliche anfallenden Verbindlichkeiten, die sich aus dem Benutzungsverhältnis ergeben.
1.4. Fahrzeugbeschädigungen
Beschädigungen am Bus, welche nachweislich durch das Verschulden der Lenker verursacht wurden, sind vom Betreffenden zu tragen.
Bei grösseren Unfallschäden am Fahrzeug oder an Dritteigentum ist sofort die Polizei an den Unfallort zu rufen und die IG Sportbus AI (Präsident Ruedi Angehrn, 079 407 45 02) unverzüg-lich telefonisch zu benachrichtigen sowie einen vollständiger Unfallrapport einzureichen.
Mündliche oder schriftliche Schuldanerkennungen sind zu unterlassen. Hält sich der Lenker nicht an diese Bestimmungen, so wird er für alle aus dem Unfall entstehenden Kosten haftbar gemacht.
2. Vorschriften für die Fahrzeugbenutzer
Gestützt auf die unter Ziffer 1 aufgeführten Vertragsbestimmungen hat der Vorstand der IG SPORTBUS AI folgende Vorschriften für die Fahrzeuglenker erlassen:
2.1. Benutzerbedingungen
Der Sportbus wird nur den unter Ziffer 1.1 angeführten Benutzern und nach Erfüllen der darin festgehaltenen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt.
Die Benutzer haben sich unterschriftlich mit dem Sportbus-Benutzungsvertrag einverstanden zu erklären, (mit Reservationsanfrage) und müssen im Besitze eines für den betreffenden Fahrzeugtyp gültigen Transportscheines (Führerausweis) sein.
2.2. Haftung bei Unfällen und Fahrzeugbeschädigungen
Es gelten die unter Ziffer 1.3 und 1.4 festgehaltenen Bestimmungen.
2.3. Zuteilung der Sportbusse / Reservation
2.3.1. IG SPORTBUS AI – Verantwortlicher und Reservationsstelle
Der Vorstand der IG SPORTBUS AI bestimmt einen Terminverantwortlichen für die Benutzung und die Reservationen der Sportbusse. Der Benutzer wird bei eventuellen Änderungen schriftlich benachrichtigt.
2.3.2. Reservationsbedürfnis / Terminkonferenz
Die Reservationsverantwortliche führt bei Bedarf mit den interessierten Benutzern eine Terminkonferenz durch oder nimmt die Terminabsprachen auf einem anderen, sinnvoll erscheinenden Weg vor. Aufgrund dieser Absprache unter den Benutzern wird der Fahrzeug-Einsatzplan erstellt.
Transportbegehren können der Reservationsverantwortlichen telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben werden. Der Zweck und das Ziel der Fahrt sind zu deklarieren.
Diese Bedürfnisse werden berücksichtigt, sofern der Sportbus am entsprechenden Datum noch frei ist. Die Zuteilung des Fahrzeugs erfolgt durch den Termin-Verantwortlichen in eigener Kompetenz.
2.3.3. Schlüsselausgabestelle
Die Schlüsselabgabe und -rückgabe erfolgen über die, von der IG SPORTBUS AI bezeichneten, Ausgabestellen. Die Benutzer werden bei eventuellen Änderungen benachrichtigt.
2.4. Nichtbenützung des Busses / Missbrauch / Massnahmen
2.4.1. Nichtbenützung des Busses
Bei unbegründeter oder zu kurzfristiger Nichtbenutzung oder fehlender Abmeldung werden CHF 40.- in Rechnung gestellt.
Abmeldungen sind begründet möglichst frühzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen zuvor, der Reservationsstelle per Email zu melden.
2.4.2. Missbrauch
Bei Missbrauch des Sportbusses kann der IG SPORTBUS AI-Vorstand über geeignete Mass-nahmen verfügen. In schwerwiegenden Fällen kann dieser den Sportbus-Benutzungsvertrag fristlos auflösen.
2.5. Anforderungen an Lenker
2.5.1. Voraussetzungen
Für jeden Transport ist ein Verantwortlicher zu bestimmen. Dieser kann mit dem Lenker identisch sein. Die von den Benutzern bestimmten Lenker haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Im Besitze des Führerausweises Kat. D1 oder D2 (Personentransport mit mehr als 8
Sitzplätzen), für die Fahrzeuge mit weniger als 8 Sitzplätze Kat. B
- Mindestens eine zweijährige Fahrpraxis
- Mindestalter 20 Jahre
- Im Ausland darf ein Fahrzeug mit mehr als 8 Sitzplätzen (Renault und Mercedes) nur
mit eingeschaltetem Fahrtenschreiber benützt werden
- Das wahrheitsgetreue Ausfüllen der Benutzungsbewilligung inkl. allfälliger Zusatz-
formulare
- Den Lenkern ist dringend zu empfehlen, eine Privathaftpflicht-Versicherung mit dem
Einschluss «Lenken fremder Personenwagen» abzuschliessen, um die unter Ziffer 1.2
aufgeführten Selbstbehalte und den Bonusverlust abzudecken
2.5.2. Aufgaben
- Die Schlüsselübernahme und -rückgabe
- Eintragung der Anfangs- und Endkilometer in der Benutzungsbewilligung
- Die Überprüfung des Fahrzeugzustandes vor und nach der Fahrt
- Das Fahrverhalten
- Die Abgabe des Fahrzeugschlüssels (eventuell Einwurf in Briefkasten bei der Garage)
- Rücksendung der Benutzungsbewilligung nach Beendigung des Transportes an die
Reservationsstelle
- Die Meldung von besonderen Vorkommnissen wie Schäden und Mängel an die
Reservationsstelle
2.5.3. Überprüfung des Fahrzeugzustandes / Meldungen
2.5.3.1. Vor der Fahrt
- Sauberkeit (Scheiben, Spiegel, Lampengläser, Rückstrahler, Kennzeichen usw.)
- Kontrolle der Tankfüllung (im eigenen Interesse)
- Funktionskontrolle der elektrischen Anlage (Beleuchtung, Blinker, Kontrolllampen usw.)
- Ausfüllen der Benutzungsbewilligung (Anfangskilometer eintragen)
2.5.3.2. Nach der Fahrt
- Funktionskontrolle der elektrischen Anlage (Beleuchtung, Blinker, Kontrolllampen usw.)
- Sauberkeit im Fahrzeug (Abfälle entfernen, Innenreinigung, Putzmaterial ist in den Fahr-
zeugen), keine Sachen liegen lassen
- Motorenölstand kontrollieren
- Mit richtigem Treibstoff auffüllen (auf Kosten des Benutzers)
- Rückgabe des Schlüssels an die Ausgabestelle, ev. Einwurf in Briefkasten
- Ausfüllen der Benutzungsbewilligung (Endkilometer & Strecke eintragen)
- Besondere Vorkommnisse wie Schäden und Mängel sind auf der Benutzungs-
bewilligung zu vermerken
- Rücksendung der Benutzungsbewilligung an die Reservationsstelle (am Tag nach der
Benutzung)
2.5.3.3. Fahrverhalten
Während der Fahrt sind folgende Punkte zu beachten:
- Fahrweise den Strassen- und Witterungsverhältnissen anpassen
- Ruhe und Ordnung im Fahrzeug verlangen und durchsetzen
- Keine Behinderung des Chauffeurs durch Material und Mitfahrer
- Einhalten der Strassenverkehrsvorschriften
- Absolutes Alkoholverbot
- Absolutes Rauchverbot
2.6. Kosten
2.6.1. Grundgebühr
Für die Benützung des Busses wird pro Benutzungsbewilligung eine von der Delegierten-versammlung festgelegte Grundgebühr erhoben. Diese beträgt pro Benutzungsbewilligung CHF 15.-. (Beschluss DV 2024)
An der Delegiertenversammlung wird der festgelegte Jahresbeitrag in bar eingezogen. Nicht vertretene Vereine erhalten eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugesandt.
2.6.2. Treibstoff
Die Benutzer haben den Bus nach jeder Fahrt aufzutanken. Die Kosten trägt der Benutzer des Fahrzeugs. Wenn die Ausgabestelle über eine eigene Tankstelle verfügt wird den Benutzern empfohlen, diese zu benutzen.
2.6.3. Km-Entschädigung
Die Benutzer haben für die mit dem Sportbus zurückgelegten Kilometer eine Entschädigung zu entrichten. Die Höhe dieser Entschädigung wird von der DV jährlich festgelegt und bei Änderungen den Benutzern schriftlich mitgeteilt. Diese beträgt pro Kilometer CHF 0.50. (Beschluss DV 2024)
2.6.4. Sauberkeit
Falls ein Fahrzeug nach Benützung nicht genügend sauber hinterlassen wird, wird dem letzten Benutzer CHF 30.- für die Reinigung in Rechnung gestellt.
2.6.5. Rechnungsstellung
Die Rechnung ist von den Benutzern innert 30 Tagen zu bezahlen. Andernfalls wird keine neue Transportbewilligung ausgestellt.
3. Schlussbestimmungen
3.1. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied oder der Sponsor seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder die IG Sportbus AI keinen Bus mehr besitzt.
3.2. Auflösung / Abänderung
Der IG SPORTBUS AI-Vorstand behält sich das Recht vor, dieses Reglement abzuändern oder bei Missbrauch (siehe Ziffer 2.4.2) aufzulösen. Bei Abänderung des Reglements wird dieses den Benutzern neu vorgelegt. Ausgenommen sind Änderungen der Ansätze für die Benutzung des Fahrzeugs.
Appenzell, 25. April 2024
IG-SPORTBUS AI
Der Vorstand